Unsere AGG-Beschwerdestelle finden im Bischöflichen Generalvikariat Münster, Abteilung 610 – Personal, Besoldung und Zentrale Dienste, Horsteberg 1, 48143 Münster.“
„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), durch das vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden, ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Es soll den Schutz von Minderheiten im Arbeitsrecht und im allgemeinen Zivilrecht verbessern. Das Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen aus Gründen
Das Gesetz gliedert sich in verschiedene Teile. Ein Teil, der den Schwerpunkt des Gesetzes bildet, befasst sich mit dem Diskriminierungsschutz in Beschäftigung und Beruf. In diesem Bereich erstreckt sich der Schutz des AGG auf alle Mitarbeitenden, auf die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowie auf die Bewerberinnen und Bewerber um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
In sachlicher Hinsicht erfasst das AGG den gesamten Bereich der Personalarbeit. Insbesondere gehören dazu die Stellenausschreibung, die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die Verhinderung von Diskriminierungen im laufenden Arbeitsverhältnis und bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie bei den Regelungen über die soziale Absicherung der Mitarbeitenden.
Als zuständige Beschwerdestelle für Mitarbeitende oder ihnen gleichgestellte Bewerbenden in den Bildungshäusern wurde die Abteilung 610 – Personal, Besoldung und Zentrale Dienste (Horsteberg 1, 48143 Münster) benannt.
Die Möglichkeit, sich auch unmittelbar an die jeweilige Mitarbeitervertretung zu wenden, bleibt davon unberührt.
Nach Abschluss der Prüfung des Sachverhalts wird die beschwerdeführende Person von der Beschwerdestelle über das Ergebnis der Prüfung und über gegebenenfalls durchgeführte Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung informiert.